Kauf mir einen Embryo
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Eine Adoptions-Agentur in den USA
vermittelt ungeborenes Leben an Paare mit Kinderwunsch - Für die einen eine
ethisch vertretbare Hilfe, für die anderen ein Dammbruch - Wird aus dem Handel
mit Embryonen ein blühendes Zukunftsgeschäft?
Von Lars Halter
An einem Nachmittag im Februar dieses Jahres stoppte ein Expresskurier vor der
Kinderklinik von Atlanta, um dort eine ungewöhnliche Fracht aufzunehmen: Tief
gefroren und in flüssigem Nitrogen gelagert, warteten zwölf Embryos auf den
Fahrer - wartete damit für die Empfänger dieser Sendung, das kinderlose Paar
Cara und Gregg, das Versprechen auf menschliches Leben, auf eigene Kinder - eine
ungewöhnliche Story mit Vorgeschichte, die in Zukunft Alltagscharakter bekommen
könnte.
Zur Vorgeschichte: Susanne und Bob Gray sahen sich in einem moralischen Dilemma: Nachdem das Ehepaar aus Atlanta (US-Bundesstaat Georgia) eine künstliche Befruchtung hatte vornehmen lassen und Susanne Zwillinge entbunden hatte, waren noch 23 Embryos übrig. Sie lagerten tief gekühlt im Labor ihres Arztes, und keiner wusste, was mit ihnen tun. Zwei Kinder waren den Grays genug. Die Eizellen aber einfach sterben zu lassen, werdendes Leben zu zerstören, kam für die beiden gläubigen Christen nicht infrage.
"Snowflake" (Schneeflocke), eine Adoptionsagentur aus Kalifornien, kam den Grays zu Hilfe: Sie vermittelte ihnen jenes unfruchtbare Ehepaar aus Virginia, Cara und Gregg, das nun auf die ungewöhnliche Fracht aus Atlanta wartet. Cara lässt sich die Embryos einsetzen und hofft, schwanger zu werden. Diese neue Art der Embryo-Adoption könnte in Zukunft vielen unfruchtbaren Paaren helfen, eine Familie zu gründen, und scheint eine interessante Alternative zu werden zur bisher üblichen Adoption von Kindern.
"Durch die selbst erlebte Schwangerschaft, durch die Fürsorge, die werdende Eltern ihren Kindern noch vor der Geburt zukommen lassen, wird die Eltern-Kind-Beziehung erst richtig geschaffen, auch wenn der genetische Code des Kindes von anderen Eltern stammt", urteilt Susan L. Crockin, eine Anwältin aus Boston, die sich auf Reproduktionsfragen spezialisiert hat. Ein Vorteil der Embryo-Adoption gegenüber der bisher üblichen künstlichen Befruchtung nach anonymer Eizellenspende ist nicht zuletzt auch der finanzielle Aspekt:
Während Spenderfrauen für ihre Eizellen gut und gerne 15 000 Dollar kassieren, kostet die Embryo-Adoption nur so viel wie der notwendige medizinische Eingriff - etwa 3000 Dollar. Ärzte berechnen nur das Einsetzen der Embryos in die Gebärmutter und vermitteln diese kostenlos, um sich nicht des Handels mit werdendem Leben, je nach Auslegung sogar des Menschenhandels, strafbar zu machen. Ein anderer Aspekt, den beide Paare - Spender und Empfänger - beachten müssen: Anders als bei der Eizellenspende besteht bei der neuen Praxis durchaus bereits eine emotionale Bindung der genetischen Eltern zu ihrem Embryo.
Das ist nicht zuletzt der Grund, warum Susanne und Bob Gray eine anonyme Spende abgelehnt haben. "Der ganze Sinn in einer Adoption liegt für das Spenderpaar doch darin, ,ihrem' Kind gute Eltern zu finden", meint auch Anwältin Crockin. Die Grays ließen sich von "Snowflake" ein Empfängerpaar vermitteln, das bestimmte Voraussetzungen erfüllen musste: Die beiden mussten Christen sein, mindestens sieben Jahre verheiratet und einen Hochschulabschluss besitzen. Und sie mussten bereit sein, die Grays zu treffen.
Cara und Gregg flogen vor Weihnachten zu den Grays nach Georgia, und die Paare verstanden sich auf Anhieb. Für Cara und Gregg waren Susanne und Bob Retter aus einer hilflosen Lage: Ärzte hatten die beiden nach der dritten erfolglosen künstlichen Befruchtung aufgegeben, sie hätten sich damit abfinden müssen, keine Kinder bekommen zu können. Umgekehrt sahen die Grays in Cara und Gregg würdige Eltern ihrer ungeborenen Kinder und vertrauten ihnen. Man kam überein, dass Cara zunächst zwölf Embryos erhalten würde. Nachschub gibt es, falls die Befruchtung nicht auf Anhieb klappt. Falls aber die Befruchtung klappt, suchen die Grays noch ein weiteres unfruchtbares Paar, dem sie die übrigen elf Embryos anvertrauen würden.
Die noch sehr junge Agentur "Snowflake" hat bereits 26 Spender- und 21 Empfängerpaare vermittelt. Von 14 Frauen, denen Embryos eingesetzt wurden, wurden sechs schwanger, die zusammen neun Babys entbunden haben. Die übrigen sind weiter im Programm und warten. Noch ist ihnen eine Embryospende sicher. Aber wenn diese neue Form der Adoption Schule macht, dürften schon bald die Gesetze des Marktes greifen, und der hakt, wenn Angebot und Nachfrage nicht übereinstimmen. Das Angebot an Embryos ist natürlich begrenzt, die Nachfrage groß.
Für Nachschub ist indes noch gesorgt - nicht nur Eltern profitieren letztlich von der Embryo-Adoption, sondern auch die Wissenschaft. In Labors überall in den Vereinigten Staaten werden Embryos gelagert, mit denen niemand etwas anzufangen weiß. Und das ist ein großes Problem: Embryos, die zur Erforschung von Stammzellen im Reagenzglas gezeugt und später tief gefroren wurden, können nicht einfach entsorgt werden. Das ginge zum einen aus moralischen Gründen nicht. Zum anderen will die konservative Regierung Bush - die Republikaner lehnen Abtreibung ab - Wissenschaftlern die Forschungsgelder kürzen oder streichen, wenn Embryos getötet werden. Forschung ja - aber mit Verantwortung und nicht auf Kosten des ungeborenen Lebens.
Dabei ist die Embryoforschung außerordentlich wichtig, hat man doch erkannt, dass diese perfekte biologische Ersatzteillager sind. Da sich embryonale Stammzellen zu höchst unterschiedlichen Zellen auswachsen können, können sie in verschiedenen Bereichen des Körpers, in verschiedenen Funktionen und zur Heilung verschiedener Krankheiten eingesetzt werden.
Zurzeit lagern noch Zehntausende Embryos in Stadien zwischen zwei und 100 Zellen in Gefrierschränken amerikanischer Labors. Auf finanzielle Überlegungen oder den Nutzen für die Forschung wollen Wissenschaftler indes nicht offen verweisen. Richard T. Scott, Reproduktionsmediziner aus New Jersey, gibt sich ganz in Sorge um das Werdende. "Das Beste, was einem Embryo passieren kann, ist doch, aus Mann und Frau Vater und Mutter zu machen" - Nebenwirkungen nicht inbegriffen.
USA erlauben Adoption gefrorener Embryos
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Zehntausende befruchteter Eizellen
lagern in den Labors - Kalifornische Agentur vermittelt neue Eltern
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| Künstliche
Befruchtung, unter dem Mikroskop betrachtet Foto: DIE WELT |
Allein in den USA lagen Zehntausende tief gekühlter Embryonen in den Labors der Kliniken für Fortpflanzungsmedizin. In Großbritannien wurden allein zwischen 1991 und 1998 mehr als 760 000 Embryonen durch künstliche Befruchtung erzeugt, 237 000 mussten bereits vernichtet werden. 48 000 Embryonen wurden für Forschungszwecke verwendet.
In Deutschland werden keine Embryonen konserviert. Jedoch gebe es auch hier zu Lande die Diskussion um eine so genannte konzeptionelle Adoption, sagt Professor Hans van der Ven vom Zentrum für Geburtshilfe und Frauenheilkunde der Universität Bonn. Eine solche frühe Adoption von Embryonen werde im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik diskutiert. Sie könnte verhindern, dass dann unter Umständen gesunde Embryonen übrig blieben. Noch stehe diese Überlegung aber im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz, so van der Ven. Bei importierten Embryonen gebe es noch keine genauen Regelungen, sagt Sven Niemeck, juristischer Berater der Berliner Ärztekammer. CE/sk
In Deutschland gibt es den Embryonen-Handel nicht
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In England und Frankreich ist die
gesetzliche Regelung weniger streng - Bei uns beginnt erst eine zaghafte Debatte
Eine Agentur, die eingefrorene Embryonen an fremde
Ehepaare vermittelt, wäre in Deutschland nicht denkbar, erklärt eine
Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums ins Berlin. Hier sind die
gesetzlichen Regelungen besonders streng: Es gibt keine deutschen Leihmütter
und auch eine Eizellspende ist nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erlaubt.
Ebensowenig die Adoption von befruchteten Eizellen durch andere kinderwillige
Paare.
Auch werden - bis auf Ausnahmen - nur befruchtete Eizellen im Vorkernstadium, im Eis konserviert und aufbewahrt, also wenn das Erbgut von Ei- und Samenzelle noch nicht miteinander verschmolzen ist. Embryonen dürfen im Zuge einer künstlichen Befruchtung nur entstehen, wenn sie zur Schwangerschaft der Eizellspenderin selbst führen. "Missbrauch und eine so genannte gespaltene Mutterschaft sind auszuschließen und werden mit Haft- und Geldstrafen geahndet", erklärt Sven Niemeck, juristischer Berater der Berliner Ärztekammer. Bei importierten Embryonen gebe es keine genauen Regelungen, aber er könne Ärzten nur abraten, auf diese Weise eine Schwangerschaft bewirken zu wollen, so Niemeck. Zudem haben Kinder in Deutschland das Recht, ihre genetische Herkunft zu erfahren, und dass könnte dann schwierig werden.
"Andererseits gibt es auch in Deutschland die Diskussion um eine so genannte konzeptionelle Adoption", erklärt Professor Hans van der Ven vom Zentrum für Geburtshilfe und Frauenheilkunde der Universität Bonn. Eine solch frühe Adoption von Embryonen werde im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik diskutiert: Sie könnte verhindern, dass dann unter Umständen gesunde Embryonen "übrig" blieben. Noch stehe diese theoretische Überlegung aber noch im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz, so van der Ven.
Großbritannien schrieb mit Louise Brown - dem ersten Retortenbaby der Welt - 1978 Medizingeschichte. "Dadurch wurde auch die ethische Debatte über künstliche Befruchtung eher geführt als in anderen Ländern", erklärt James Yeandel, Pressesprecher der HFEA. Die HFEA ist die Human Fertilisation and Embryology Authority - das Gremium, das in einem Gesetz von 1990 die Regeln der künstlichen Befruchtung festlegt.
Bei einer Eizellen-Spende werden etwa neun Eizellen entnommen und befruchtet, drei davon werden in die Gebärmutter der Patientin eingepflanzt, so Yeandel. Sollten auch die übrigen sechs Eizellen erfolgreich befruchtet worden sein, so liegt es in der Entscheidung der Spender, was mit ihnen geschieht. "Sie werden eingefroren und können für eine spätere Schwangerschaft verwendet werden, falls die erste nicht erfolgreich verläuft. Oder sie können der Forschung gespendet bezeihungsweise einem anderen kinderwiligen Paar zur Verfügung gestellt werden", erklärt Yeandel. Nach der gesetzlich erlaubten Lagerfrist von fünf Jahren werden die Embryonen, die nicht älter als zwei Wochen sind, vernichtet, wobei die HFEA den Ausdruck "dahin scheiden" bevorzugt. Der Schutz der Embryonen ist im Human Fertilisation and Embryology Act verankert.
In Frankreich wird die künstliche Befruchtung in ihren verschiedenen Varianten seit Juli 1994 durch ein entsprechendes Gesetz geregelt. Aufgeschreckt durch die rasend schnellen Fortschritte in der Medizin hatte die Nationalversammlung schon damals beschlossen, dieses Gesetz spätestens fünf Jahre später zu aktualisieren. Allerdings wurde der Vorsatz bislang nicht in die parlamentarische Tat umgesetzt: Es bildete sich eine Grauzone.
Deutlich wird dies bei der Frage, wie lange befruchtete Embryonen konserviert werden dürfen. Laut Gesetz maximal fünf Jahre. Allerdings hatte der Gesetzgeber auch die Vernichtung der Embryonen durch Ärzte verboten. Das bringt Professor Jean Parinaud vom Befruchtungszentrum der Uniklinik Toulouse in einen juristischen Konflikt: "Wenn wir Embryonen länger aufbewahren, ist es illegal. Wenn wir sie nach fünf Jahren vernichten, ist das auch illegal", erklärte er der Welt.
Eine Eizellen-Spende ist in Frankreich nur erlaubt, wenn die Spenderin in einer festen Paarsituation lebt und ihr Partner sein Einverständnis gibt. Die Spende kann nur anonym erfolgen. Dazu kommt eine weltweit einzigartige Besonderheit. In Frankreich müssen die Eizellen sechs Monate in Quarantäne bleiben. Bevor sie dann freigegeben werden, müssen die Spenderinnen sich einem zweiten Aids- und Hepatitistest unterziehen. "Damit will der Gesetzgeber auf die lange Inkubationszeit dieser Krankheiten reagieren", erklärt Professor Parinaud. Was in der Theorie vernünftig klingt, bereitet ihm und seinen Kollegen große Probleme. "Das Einfrieren der Eizellen für sechs Monate halbiert die Erfolgschancen bei der Befruchtung." Angesichts dieser Einschränkung ist es ein Glück, dass französische Gesetzesparagraphen die Zahl der zu befruchtenden Eizellen nicht limitieren. Parinaud: "Wir befruchten so viele Eizellen, wie uns zur Verfügung stehen." Überzählige Embryonen frieren sie einfach ein. Und mit denen werden sich irgendwann Frankreichs Parlamentarier beschäftigen müssen. SK
Wann
beginnt ein menschliches Leben? Zwischen der Vereinigung von Samen- und Eizelle, also dem Akt der Zeugung,
und der Geburt lasse sich keine einzige Zäsur finden, an der sich
naturwissenschaftlich belegbar ein Entwicklungssprung von der Menschwerdung zum
Menschsein festmachen ließe. Mit menschlichem Leben in seiner angelegten
Ganzheit also habe man es "von Anfang an" zu tun. Damit verabschiedete
sich die Wissenschaft endgültig von der Theorie des Naturphilosophen Ernst
Haeckel (1834-1919), der noch lehrte, der Embryo durchlaufe sämtliche Stationen
der allgemeinen Evolution von den Frühformen des Lebens bis zum Menschen. Doch
damit war die philosophische Diskussion noch lange nicht beendet. Viele sträuben
sich seitdem, bereits dem Embryo den vollen Status des unbedingt schutzbedürftigen
Menschenrechts und der Menschenwürde zuzugestehen.
Interessanterweise war es der evangelische Theologe Professor Karl Janssen,
der diese Frage erstmals 1960 zuspitzte. Er räumte zwar ein, dass es sich um
Leben von Anfang an handele. Er bezweifelte jedoch, ob dieses Leben auch schon
mit einer "rechtlich und sozial rechtsfähigen Person" gleichzusetzen
sei. Janssens Einwände haben später in der Debatte um eine Liberalisierung des
Abtreibungsrechts eine wichtige Rolle gespielt, auch wenn diese Debatte sich
sowohl inhaltlich als auch terminologisch und politisch in eine andere Richtung
entwickelte.
Dabei kam es zu merkwürdigen Missverständnissen. So wurde denen, die unter
Berufung auf die Embryonalwissenschaften die Abtreibung als Tötung
bezeichneten, vorgeworfen, sie knüpften an das strikte nationalsozialistische
Abtreibungsverbot an. In Wahrheit hieß es in der NS-Verordnung "zum Schutz
von Ehe und Familie" von 1943 ausdrücklich, das zu schützende Rechtsgut
sei "nicht das individuelle keimende Leben, sondern die Lebenskraft des
deutschen Volkes". Ein völlig anderer Ansatz.
Seitdem scheint die Debatte in der Schwebe zu sein. Die zeitliche Grenze für
die noch straffreie Abtreibung ist zwar naturwissenschaftlich nicht begründbar,
aber durch Gesetz und Verfassungsgerichtsentscheidungen inzwischen wohl
gefestigt. Die Frage aber, ob es einen Unterschied zwischen Mensch und Person
gebe, wird weiter hitzig erörtert. Der Philosoph Norbert Hörster (an den
vermutlich auch der neue Kulturstaatsminister Nida-Rümelin mit seinen
umstrittenen Äußerungen über die Embryonenforschung anknüpfen wollte) nimmt
den Beginn der Persönlichkeit etwa im dritten Lebensjahr an, wenn
Ich-Bewusstsein und unbedingter Überlebenswille vorhanden seien. Andere
widersprechen ihm, vor allem, weil sie den Überlebenswillen weit früher
ansetzen.
Der Streit, der im Zusammenhang mit der Abtreibung schon ermüdet und
uninteressant schien, wird im Zusammenhang mit den neuen Möglichkeiten der
Gentechnologie neu entbrennen. Und wahrscheinlich umso schärfer. Quelle: Die Welt in der Ausgabe vom 27.02.2001
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Kommentar
Von Joachim Neander
Der Streit um die Frage, wann eigentlich das Leben eines Menschen beginnt, ist
alt und wurde keineswegs nur im Zusammenhang mit dem Abtreibungsparagrafen 218
StGB ausgetragen. Naturwissenschaftlich gesehen, ist dieser Streit schon seit
den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts entschieden. Seit dieser Zeit gibt es
innerhalb der Embryonalwissenschaften keinen ernsthaften Disput mehr. Das
Ergebnis ist eine Art Negativdefinition: