Vom
Los der Kinderlosen
Fünfzehn Prozent aller Paare sind Schätzungen von Ärzten zufolge ungewollt
kinderlos. Fast allen ist inzwischen mit den Methoden der Reproduktionsmedizin
zu helfen. So liegen die Erfolgsraten in den USA bei 60 bis 70 Prozent pro
Embryotransfer. Bei Wiederholung steigt die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit
noch mehr. In Deutschland jedoch stagnieren die Erfolgsquoten bei etwa 20
Prozent. Bei den kassenfinanzierten vier IVF-Wiederholungen wird eine kumulierte
Schwangerschaftswahrscheinlichkeit von gerade 50 Prozent erreicht.
Diese frappierende Diskrepanz liegt indes nicht daran, dass deutsche Ärzte
die IVF-Technik nicht verstünden. Schuld ist das geltende Embryonenschutzgesetz
(in der Schweiz ähnlich lautend und auch mit vergleichbar niedriger
Erfolgsquote). "Das deutsche Embryonenschutzgesetz erschwert eine optimale
Behandlung der Paare", kritisiert der Berliner Reproduktionsmediziner
Heribert Kentenich.
Tatsächlich werden in deutschen Kinderwunschpraxen Frauen systematisch
Embryonen eingesetzt, die keine Chance haben, sich zu einem Baby zu entwickeln.
Warum? Das Embryonenschutzgesetz verbietet es, mehr als drei Eizellen pro Zyklus
einer Frau zu befruchten, und genau diese müssen in den Uterus zurückgegeben
werden - unabhängig von ihrem Entwicklungspotenzial. Aber nur etwa jede zehnte
befruchtete Eizelle hat das morphologische Potenzial, sich zu einem Menschen zu
entwickeln. Das ist die Ursache der hohen Misserfolgsrate. Im Ausland werden
mehr Eizellen befruchtet; nach einer Beobachtungszeit kann der Arzt genauer
sagen, welcher Embryo geeignet ist. Nur solche werden zum Transfer in den Uterus
ausgewählt.
Mit hohem ethischen Anspruch verbietet das deutsche Embryonenschutzgesetz,
unter befruchteten Eizellen eine Auswahl zu treffen. Zu schützen ist der Embryo
vor Forschern (Stammzellenforschung), aber auch vor seinen eigenen Eltern (Präimplantationsdiagnostik).
Ziel der Forscher ist die Heilung von Krankheiten. Ziel der Eltern ist ein
gesundes Kind. Beide Ziele sind gesellschaftlich konsensfähig und ethisch
unbedenklich. Allerdings gilt jedes Hantieren mit Embryonen außerhalb des
weiblichen Körpers als Einfallstor für "verbrauchende" Forschung und
für Selektion unperfekten Lebens. Die Gesellschaft wandelt hier auf dem
schmalen Grat zwischen Heilung/Gesundheit und Tötung.
Es war also notwendig, dass der Gesetzgeber die Mittel definierte, welche zum
Erreichen der legitimen Ziele von Eltern und Forschern erlaubt und welche
verboten sein sollen. Die Definition der Mittel lieferte 1990 das
Embryonenschutzgesetz. Ähnliche Gesetze gibt es in allen Industrieländern.
Doch schießt das deutsche Gesetz weit über das Ziel hinaus: Die theoretische
Absicht, dem Embryo maximalen Schutz zu gewähren, zeitigt in der medizinischen
Praxis zweierlei Folgen: Das Entstehen von Leben wird behindert, die Gesundheit
werdender Mütter wird beeinträchtigt. Das abstrakte Schutzbedürfnis der
befruchteten Eizelle steht hier dem recht konkreten Schutzbedürfnis der Frau
gegenüber, und der Gesetzgeber hat sich entschieden, den Schutz eines Embryos
über den der Frau und deren körperliche Unversehrtheit zu stellen. Die
schlechteren Erfolgsquoten führen dazu, dass die mit belastenden Eingriffen
verbundenen Behandlungen mehrfach wiederholt werden müssen.
Zugleich verhindert die strikte deutsche Regelung, was sie zu schützen
vorgibt: das Entstehen von Leben. Das Verbot, bei der IVF diejenigen Embryonen
auszuwählen, aus denen tatsächlich ein Mensch entstehen kann, verhindert jährlich
zigtausendfach das Entstehen IVF-unterstützter Schwangerschaften - und die
Geburt von Kindern. Mit dem Schutz des Embryos ist das wohl kaum zu
rechtfertigen. Denn dieser Schutz würde zum genauen Gegenteil dessen zwingen,
was das Embryonenschutzgesetz vorschreibt: Auswahl ausschließlich der lebensfähigen
Embryonen.
Der Gesetzgeber verbietet es einerseits, vor dem Transfer des Mehrzellers in
den Mutterleib das Erbgut des Embryos auf Schädigungen zu untersuchen. Er
stellt es andererseits der Frau allein frei, eine bestehende Schwangerschaft -
sei sie in vitro oder in corporae entstanden - bis ins hohe Stadium hinein
abzubrechen, wenn eine pränatale Untersuchung denselben Befund zeigt. Dies mag
man widersprüchlich und zynisch finden. Es offenbart aber mehr. Dass die
Schutzmechanismen, die der Staat seinen Bürgern gewährt, nicht aufeinander
abgestimmt sind: Der drei oder fünf Monate alte Fötus zählt weniger als der
Vierzeller. Der Wille der abtreibungswilligen Frau steht höher als der Wille
der Frau mit Kinderwunsch. Der Arzt, der eine Abtreibung vornimmt, steht unter
geringerem ethischen Druck als der Reproduktionsmediziner.
Es ist heute nicht mehr klar zu sagen, ob dies 1990 die Absicht des
Gesetzgebers war. Klar ist, dass deutsche kinderlose Paare dem diffusen
Schutzkanon ihres Staates nicht auf Dauer ausgeliefert sein wollen. Bleibt der
Erfolg hier zu Lande aus, steht die Reise nach Österreich, Italien, Holland
oder Amerika offen. Die dortigen Kliniken haben die Deutschen als Kundengruppen
erkannt und tun - von der Internet-Beratung bis zur Anfahrtsbeschreibung -
alles, um den Paaren den Aufenthalt im Ausland so kurz und so erfolgreich wie möglich
zu gestalten. Quelle: Die Welt in der Ausgabe vom 23.08.2001
Das restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz erschwert die Erfolge durch künstliche
Befruchtung - Debatte
Von Kathrin Spoerr
In keinem Industrieland der Welt wird ungewollt kinderlosen Paaren so schlecht
geholfen wie in Deutschland. Dies veranlasste den österreichischen
Reproduktionsmediziner H. W. Michelmann zu folgendem Satz: "Die
Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer sind in Deutschland so unbefriedigend,
dass ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, ob es noch zu verantworten ist,
Kinderwunschpaare in Deutschland zu behandeln." Behandeln heißt in der
Regel In-vitro-Fertilisation (IVF), also die Befruchtung der weiblichen Eizelle
außerhalb des Körpers und die Rückgabe einer befruchteten Eizelle direkt in
die Gebärmutter.