Mit
einem Wort: Nein
Die
Bundesregierung will der Fortpflanzungsmedizin zu viel verbieten
Von
Hans Schuh
Andrea Fischer hat es nicht leicht. Ob BSE, Gesundheitsreform oder Biopatentrecht, eine Materie ist vertrackter als die andere. Nun packt sie ein heißes Eisen an, das keiner ihrer Vorgänger schmieden wollte: ein Gesetz zur Regelung der Fortpflanzungsmedizin. Nach langen Anhörungen von Fachleuten, Betroffenen und einer Enquetekommission sucht die grüne Gesundheitsministerin nun die politische Entscheidung und hat ein Positionspapier zum geplanten Gesetz verfasst.
Sein Leitmotiv ist das Verbot: Nein zur genetischen Prüfung im Reagenzglas gezeugter Embryonen auf Erbkrankheiten (Präimplantationsdiagnostik, PID), Nein zur Herstellung embryonaler Stammzellen, Nein zu Eizellspenden oder zur "verbrauchenden Embryonenforschung" - derzeit sind Embryonen im Reagenzglas besser geschützt als im Mutterleib, wo sie durch Einsatz von Spiralen oder durch Abtreibung getötet werden dürfen. An diesem Widerspruch soll sich nichts ändern.
In der Praxis hat dies Folgen, etwa dass deutsche Mediziner keine Embryonen einfrieren und nur maximal drei herstellen dürfen. Diese sind möglichst bald in den Mutterschoß zu übertragen, denn wenn einer vorher abstirbt, wäre dies gesetzwidrig. In den USA, Belgien oder Holland hingegen halten die Ärzte im Reagenzglas gezeugte Embryonen möglichst lange in Kultur, etwa fünf bis sechs Tage. In dieser Beobachtungsphase sterben die meisten der rund zehn erzeugten Embryonen infolge von Defekten ab. Die Gewinner werden dann in den Uterus der Frau übertragen. Dies hat den Vorteil, dass sie mit höherer Wahrscheinlichkeit schwanger wird. In Deutschland indes ist solche biologische Selektion in vitro verboten. Stattdessen erfolgt sie in vivo, nämlich im Uterus: Dort darf gestorben werden. Auch nach einer natürlichen Befruchtung entwickelt sich nur etwa jeder vierte oder fünfte Embryo weiter zum Fötus, die meisten sterben ab und verschwinden unbemerkt in der Regelblutung.
Die lange Kultivierung der Embryonen im Reagenzglas schont nicht nur die Frau, sie schafft auch ein ethisches Problem aus der Welt: Nach fünf bis sechs Tagen bestehen die Embryonen bereits aus 40 bis 80 Zellen. Ihre äußere Schicht ist schon spezialisiert, daraus entsteht später die Plazenta (Mutterkuchen). Problemlos lässt sich davon eine Zelle entnehmen und genetisch untersuchen. In Deutschland hingegen müsste man einem viel jüngeren Embryo, der erst aus insgesamt vier oder acht Zellen besteht, für die PID eine dieser Zellen abzwacken. Kritiker der PID haben stets moniert, in diesem Frühstadium könne sich noch aus jeder einzelnen Zelle des Embryos jeweils ein ganzer Mensch entwickeln, jede Zelle sei "totipotent". Und wenn sie bei der anschließenden Untersuchung zerstört wird, bedeute dies Tötung eines potenziellen Individuums. Dass dieses ethische Problem bei einer PID an älteren Embryonen entfällt, beeindruckt Andrea Fischer nicht. Keine PID! Und basta.
Noch eine Merkwürdigkeit: Männer dürfen Samen spenden, aber Frauen keine Eizellen. Denn wenn eine unfruchtbare Frau ein Kind dank einer fremden Eizelle bekomme, bedeute dies laut Positionspapier "eine Spaltung der Mutterschaft in eine biologische und genetische". Das aber sei "in der Natur und in der Menschheitsgeschichte etwas völlig Neues". Obwohl im Ausland bereits Hunderte Kinder ihr Leben Eizellspenden verdanken - in Deutschland sei dies unerwünscht. Weil erstens "die Mutterbeziehung für die Identitätsfindung des Kindes ungleich wichtiger ist als die Vaterbeziehung". Und zweitens sei "die Eindeutigkeit der Mutter rechtlich, historisch und kulturell ein wesentlicher gesellschaftlicher Grundkonsens und als solcher unverzichtbar". Alleinerziehende Väter werden sich für dieses Ranking bedanken, und Adoptivmütter dürfen über die "unverzichtbare" biogenetische Einheit grübeln.
Andrea Fischer will freilich hinnehmen, dass "sich Forscher embryonale Stammzellen aus dem Ausland liefern lassen oder sie selbst im Ausland auf eine Art gewinnen, die zwar in Deutschland strafbar, in dem entsprechenden ausländischen Staat aber nicht verboten ist". Schließlich will "die Bundesregierung nicht leichtfertig neue Therapien für schwere Krankheiten, wie die Parkinsonsche Krankheit, unentwickelt lassen". Brava! Im Übrigen, heißt es aus Berlin, lasse sich aus verfassungsrechtlichen Gründen (Forschungsfreiheit) der Import von Stammzellen nicht verbieten.
Jammerschade.
Quelle: Zeit 24/2001